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Praxis für osteopathische Medizin

Sarah Seebacher
(geb. Eppler)

Heilpraktikerin

Schmiechastr. 50
72458 Albstadt

Tel.: 0 74 31 - 50 05 60 4

E-Mail: siehe Kontakt

Praxiszeiten:

   
   
   
   

Termine nach vorheriger Absprache.

Osteopathische Behandlung

Der Osteopath ist in der Erst-Gesundheitsfürsorge tätig. Demnach benötigen sie kein Rezept von einem Haus- oder Facharzt, um zu einem Osteopathen gehen zu können.

Zuerst erfolgt ein genaues Anamnesegespräch (Fragen zu Beschwerden, Krankheitsgeschichte,…). Über die Anamnese lassen sich potentiell gefährliche Krankheiten ausschließen. Eine Überweisung an einen Facharzt kann notwendig sein. Durch die genaue Anamnese bekommt der Osteopath ein Bild von den Beschwerden und deren Ursachen. Der Anamnese folgt eine osteopathische Untersuchung. Dies ist die Grundlage für die individuelle Behandlung jedes einzelnen Patienten.

 

Behandlung

Das Ziel einer osteopathischen Behandlung ist es, die Funktion zu verbessern bzw. wiederherzustellen.
Dem Osteopathen stehen viele verschiedene Techniken zur Verfügung. Die Techniken arbeiten auf unterschiedlichen Ebenen. So gibt es parietale, viszerale und cranio-sakrale Techniken (Techniken für das Skelettsystem, innere Organe, …). Bei der Behandlung wird meist eine Kombination dieser Techniken angewandt.
In meiner Praxis wird ausschließlich osteopathisch gearbeitet. Es kommen keine anderen Verfahren der Naturheilkunde zur Anwendung.

 

Kosten und Rückerstattung

Für eine osteopathische Behandlung berechne ich bei Erwachsenen 90 - 100 Euro.

Sie erhalten eine Rechnung, die sie dann gegebenenfalls bei ihrer Versicherung einreichen können. Grundsätzlich benötigen sie kein Rezept oder Überweisung von einem Arzt.

Sind sie gesetzlich versichert?
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, jedoch manchmal unter der Auflage, dass sie zusätzlich eine ärztliche Überweisung benötigen.
Ich empfehle ihnen deshalb, sich vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse über die Bedingungen zu informieren.

Sind sie privat versichert?
Bei Privatversicherungen und Zusatzversicherungen besteht die Möglichkeit, die osteopathischen Leistungen über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker abzurechnen.

http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html